Durch langjährige Anpachtungen der Gemener Gewässer, bietet der Fischereiverein Gemen-Burlo-Gelsenkirchen allen seinen Mitgliedern eine große, schöne, ruhige und fischreiche Angelstrecken.
Gewässer in und um Gemen
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Bootsordnung Klostersee
Die Benutzung der Boote geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Es ist eine Rettungsweste bei der Bootsnutzung zu tragen
Unter 18-Jährige dürfen die Boote nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes mieten bzw. benutzen.
Im alkoholisierten Zustand ist generell die Benutzung eines Vereinsbootes untersagt.
Schäden an den Booten sind dem Vorstand, unverzüglich zu melden.
Die Boote sind in einem sauberen, ordnungsgemäßen Zustand wieder abzugeben.
Das BOOTSBUCH am Container ist lückenlos auszufüllen.
Die Gebühr für die Bootsbenutzung beträgt 2,00 Euro pro angefangene Stunde
Die Ruderboote sind max. für 2 Personen. Die Tretboote sind max. für 4 Personen.
Mit den ausgeliehenen Booten ist sorgsam und pfleglich umzugehen.
Um Beschädigungen an den Unterböden der Boote zu vermeiden, dürfen die Boote nicht ans Ufer gezogen werden.
Den Anweisungen des Vorstandes und Fischereiaufsehern ist Folge zu leisten.
Die Boote dürfen nur an den Festgelegten plätzen am Steg angelegt werden.
Zu den Grundstücken der Seeanwohner und belegten Angelplätzen ist ein Mindestabstand von 50m einzuhalten.
Eine Bootz Nutzung ist nur von Sonnen Aufgang bis Sonnen Untergang erlaubt.
Es dürfen E-Motoren an den Ruderbooten zum Antrieb genutzt werden
Bootsordnung Klostersee
Weiterhin kann jedes Beiratsmitglied mitMehrkosten (siehe Beiträge) folgende Gewässer beangeln: