Gewässerordnung

Neben den allgemeingültigen Bestimmungen für die Fischerei gelten für unsere Gastangler folgende  Zusatzbedingungen für die Gewässer des Fischereiverein Gemen-Burlo-Gelsenkirchen e.V.

Der Fischfang mit 2 Handangeln an folgenden Gewässern auszuüben.

  • Lövelt’sche Teiche
  • Hütten Teich an der Möggenborg
  • Bocholter Aa (von der ehemaligen Brücke der Landeseisenbahn in Borken-Gemen aufwärts bis zum  Einfluss Messlingbach.)
  • Schloßgräfte (Von der Uferböschung vom Tor der „Lindenallee“ (Vorburg Ost) bis zum Tor am Gästehaus der Rentei)
  • Sportplatzteiche
  • Teich unter den Eichen
  • Klostersee (Nachtangeln nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds)
Gewässerkarte Klostersee für Gastangler
  • An allen Gewässern darf nur von dem Ufer aus geangelt werden, nicht von Brücken und über Geländer.
  • Es dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.
  • Eigentumsrechte sind zu beachten.
  • Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.
  • Die gesetzlichen Schonzeiten sind zu beachten, außer für Hecht und Zander – 15. Februar bis 31. Mai, Aal – 01.Oktober bis 01.März
  • Je Angeltag dürfen nur 1 Hecht, 1 Zander, 1 Karpfen, 1 Barbe, 1 Giebel, 2 Forellen sowie 1 Schleie entnommen werden.
  • Während der Raubfischschonzeit darf nicht mit toten Köderfischen und jeglichen Kunstködern (z.B. Blinker, Wobbler, Spinner, Twister, Gummifisch u. ä.) geangelt werden.
  • Neben den gesetzlichen Mindestmaßen gelten folgende Abweichungen:

Karpfen                                                                  Mindestmaß 38 cm

Schleie                                                                   Mindestmaß 30 cm

Hecht                                                                     Mindestmaß 55 cm

Zander                                                                   Mindestmaß 50 cm    

Barbe                                                                      Mindestmaß 45cm

  • Der Transport lebender Fische von und zu den Gewässern ist verboten!
  • Die Angelstelle muss sauber hinterlassen werden! Vorgefundene Verunreinigungen sollten sachgemäß beseitigt werden.
  • Für den Fischfang verwendete Angelruten sind jederzeit unter Aufsicht zu halten. „Ein maximaler Abstand von 10m zu den Ruten ist einzuhalten“
  • Die auf der Gewässerkarte eingezeichneten Angelverbotszonen sind zwingend einzuhalten!
  • Der Fischereiberechtigte behält sich vor, den Erlaubnisschein im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die genannten Bestimmungen zurückzufordern und wenn notwendig Maßnahmen zu verhängen.
  • Die Ausübung der Fischerei geschieht auf eigene Gefahr.
  • Gastangler dürfen am Klostersee nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Angeln wenn kein Vereinsmitglied dabei ist.