Fischerei-Ausbildung

Informationen zum Vorbereitungs-Seminar auf die Fischerprüfung in NRW

Unser Vorbereitungs-Seminar auf die Fischerprüfung beginnt stets nach den Sommerferien in Nordrhein-Westfalen und umfasst eine gesamt Unterrichtsdauer von min. 15 Doppelstunden (30 Gesamtstunden). Um den Teilnehmern die in Schichtarbeit tätig sind es zu ermöglichen das sie am Seminar teilnehmen  können bieten wir hierzu im Verlauf der Woche zwei Seminartermine an, einmal Mittwochabends von 19:00 bis max. 21:30 Uhr und Sonntagvormittags von 10:00 bis max. 12:30 Uhr, wobei es hier jedem Teilnehmer überlassen bleibt an welcher Seminareinheit er teilnehmen möchte.

Die Höhe des Seminarbetrages richtet sich nach dem Alter des Teilnehmers:

Für Jugendliche bis maximal 15 Jahren werden 65,- Euro und Erwachsene 85,- Euro erhoben, jeder Teilnehmer erhält bei der Entrichtung des Seminarbetrages folgende Lehrmittel ausgehängt:

  • Eine Arbeitsmappe mit Fragenkatalog (360 Fragen)
  • Farbtafel zur Fischartenkunde (49 Fischarten)
  • Eine Arbeitsmappe zur Gerätekunde.

Das Vorbereitungs-Seminar ist auf die Novellierung der Verordnung über die Fischerprüfung in NRW von 2015 ausgelegt.

Der theoretische Teil umfasst folgende Sachgebiete:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Spezielle Fischkunde
  3. Gewässerkunde und Fischhege
  4. Natur- und Tierschutz
  5. Gerätekunde
  6. Gesetzeskunde

In der Fischartenkunde werden 49 Fischarten (Süß- und Salzwasserfische) vorstellt die namentlich benannt werden müssen. In der Gerätekunde wird das Zusammenstellen der 10 Prüfungsaufgaben vermittelt, hier geht es explizit um das Zusammenstellen für diverse Fangmethoden samt dem waidgerechtem Zubehör.

Dieses Vorbereitungs-Seminar richtet sich nach den Zertifiezierungskriterien des Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. In Münster und erhielt durch diesen seine Zertifizierung.

Unser Bestreben liegt darin das alle Teilnehmer sicher durch die Fischerprüfung gelangen, die entgültige Dauer des Seminares orientiert sich nach den Prüfungstermin der unteren Fischereibehörde. Zu unserem Vorbereitung-Seminar führen wir in Frühjahr (Mai) eines jeden Jahres für alle potenziellen Anwärter eine Informationsveranstalltung durch, wo sie über den Ablauf unseres Seminares und sowie über die Fischerprüfung informiert werden.

Das Mindestalter um an der Fischerprüfung teilnehmen zu können ist das 13. Lebensjahr (der/ die Anwärter/in bekommt nach dem Bestehen der Prüfung das Prüfungszeugnis ausgehändigt und kann mit dem 14. Lebensjahres den Fischereischein im Bürgerbüro beantragen) .

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, es sei denn man das eine Lese- Rechtschreibschwäche besteht.

Die Anmeldung der Anwärter zur Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde geschieht durch den Seminarleiter damit die Seminarteilnehmer als Gruppe geschlossen an der Prüfung teilnehmen können. Jeder Anwärter/in erhält von der unteren Fischereibehörde eine schriftliche Mitteilung wo ihm/ihr der Prüfungstermin mitgeteilt wird, sowie eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 50,- Euro für die Prüfungsgebühr.

Die Fischerprüfung an sich ist in drei Passagen unterteilt:

  • Der erste Teil besteht aus der schriftlichen Prüfung wo jeder Anwärter 60 Prüfungsfragen aus allen 6 Sachgebieten (jeweils 10 Fragen) zur Beantwortung vorgelegt bekommt. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden wenn mindestens 45 Fragen davon mindestens 6 aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet wurden.
  • Der zweite Teil der Prüfung besteht aus der Fischartenerkennung, hierzu werden nach dem  Zufallsprinzip dem Anwärter 6 Fischarten vorgelegt wovon 4 Fischarten richtig mit dem Artennamen benannt werden müssen.
  • Der dritte und letzte Prüfungsteil ist die Gerätezusammenstellung hierzu bekommen die Anwärter 1 von 10 möglichen Geräteprüfungsaufgaben seitens der Prüfungskommission zugewiesen, diese müssen für den Fischfang waidgerecht zusammen gestellt sowie mit dem weiteren notwendigen Zubehör versehen werden. Hat der/die Anwärter/in alle drei Prüfungspassagen erfolgreich absolviert, so bekommt er/sie am Ende ihrer Prüfung das Prüfungszeugnis ausgehändigt, wodurch man nun die Berechtigung hat den Fischereischein im Bürgerbüro zu beantragen.