Aufgaben

Als Mitglied des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. hat der Fischereiverein Gelsenkirchen e.V. die Richtlinien des Verbandes einzuhalten.

Der Zweck des Vereines ist die Förderung der Angelfischerei in jeglicher Hinsicht.

Besondere Priorität hat sich der Verein in Angelegenheiten von Natur-Umwelt- und Tierschutzfragen gesetzt. Deshalb sind die Mitglieder auch verpflichtet, an bestimmten Arbeitseinsätzen wie z.B.: Säuberungsaktionen von Gewässern, Anpflanzen von Sträuchern und Wassergräsern und Arbeiten zur Erhaltung der Gewässer teilzunehmen.

Zudem wird die Förderung der Jugendarbeit stark vorangetrieben.

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Durch den in den 60er und 70er Jahren vermehrten Einsatz von Pflanzenschutzpräparaten sowie durch den konzentrierten Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft, gingen die Fischbestände in den Teichen und Fliessgewässern bemerkbar zurück.

Laut Umweltstudien sind durch Verbote von schädlichen Spritzmitteln und engere Verordnungen der Anwendung von Gülledüngemittel erhebliche Verbesserungen in der Wasserqualität zu verzeichnen.

Dieses macht sich auch in den Gewässern in Gemen bemerkbar, denn im Jahre 1998 konnten 17 verschiede Fischarten inklusive Flusskrebse in unseren Gewässern festgestellt werden. Sauberes Wasser ist ein höchst wichtiges Gebot für den Fischerei-Verein-Gelsenkirchen e.V.

Das Flachgewässer Hagenwiese wurde 1987 von dem Fischmeister Josef Kipp, der die Nutzung zu Fischzuchtzwecken vom Grafen Landsberg-Velen hatte, übernommen . Die Fischzucht wird von uns weiterhin betrieben.

Jeweils im Frühjahr werden die Zuchtfische (Karpfen und Schleie), in einem Geschlechtsverhältnis von ca. 1/3 “ Rogener “ (Weibchen) und 2/3 „Milchner“ (Männchen) in den Teich Hagenwiese gesetzt.

Das Flachgewässer eignet sich für die Fischzucht besonders gut, weil sich das Wasser durch Sonneneinwirkung schnell erwärmt und sich dieses positiv auf die abgelegten Fischeier auswirkt. In den Monaten Mai-Juni schlüpft die Brut. Im Spätherbst wird das Wasser aus dem Hagenwieseteich abgelassen und die Brut sowie die Zuchttiere werden getrennt abgefischt. Die Brut wird in einen gesonderten Teich 2 Jahre zum Abwachsen ausgesetzt. Danach gelangen sie in Freiheit in die Aa oder in die Teiche in Gemen.

Der Verein achtet besonders darauf, dass waidgerecht geangelt wird.

Es dürfen keine Fische durch unvorsichtiges Handhaben der Fanggeräte zu Schaden kommen. Untermassige Fische müssen sofort in das Gewässer zurückgesetzt werden.