Angelmöglichkeiten / Gewässerstrecken

Durch langjährige Anpachtungen der Gemener Gewässer, bietet der  Fischereiverein Gemen-Burlo-Gelsenkirchen allen seinen Mitgliedern eine große, schöne, ruhige und fischreiche Angelstrecken.
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Bootsordnung Klostersee

  • Die Benutzung der Boote geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Es ist eine Rettungsweste bei der Bootsnutzung zu tragen
  • Unter 18-Jährige dürfen die Boote nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes mieten bzw. benutzen.
  • Im alkoholisierten Zustand ist generell die Benutzung eines Vereinsbootes untersagt.
  • Schäden an den Booten sind dem Vorstand, unverzüglich zu melden.
  • Die Boote sind in einem sauberen, ordnungsgemäßen Zustand wieder abzugeben.
  • Das BOOTSBUCH am Container ist lückenlos auszufüllen.
  • Die Gebühr für die Bootsbenutzung beträgt 2,00 Euro pro angefangene Stunde
  • Die Ruderboote sind max. für 2 Personen. Die Tretboote sind max. für 4 Personen.
  • Mit den ausgeliehenen Booten ist sorgsam und pfleglich umzugehen.
  • Um Beschädigungen an den Unterböden der Boote zu vermeiden, dürfen die Boote nicht ans Ufer gezogen werden.
  • Den Anweisungen des Vorstandes und Fischereiaufsehern ist Folge zu leisten.
  • Die Boote dürfen nur an den Festgelegten plätzen am Steg angelegt werden.
  • Zu den Grundstücken der Seeanwohner und belegten Angelplätzen ist ein Mindestabstand von 50m einzuhalten.
  • Eine Bootz Nutzung ist nur von Sonnen Aufgang bis Sonnen Untergang erlaubt.
  • Es dürfen E-Motoren an den Ruderbooten zum Antrieb genutzt werden
Bootsordnung Klostersee
Weiterhin kann jedes Beiratsmitglied mit Mehrkosten (siehe Beiträge) folgende Gewässer beangeln:
  • Stadthafen in Gelsenkirchen
  • Rhein-Herne Kanal, 42 km
  • Lippe, 70 km
  • Bierder See und Friller See
  • Wichumer See bei Heek
  • Dortmund-Ems-Kanal, 135 km
  • Wesel-Datteln-Kanal, 59 km
  • Holtwicker See bei Coesfeld
  • Offlumer See in Neuenkirchen bei Rheine
  • Gewässer Ochtrup-Weiner (Nienborger Damm)